Die für Sie in meiner Praxis erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP) in Rechnung.
Eine Übernahme der Behandlungskosten durch private Krankenversicherungen, die Beihilfestelle oder die Heilfürsorge ist grundsätzlich möglich. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, ob Psychotherapie generell im Leistungsumfang inbegriffen ist, wie viele Sitzungen pro Jahr erstattet werden und welche Formalitäten (Anträge, Vordrucke) für eine Bewilligung notwendig sind.
Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Therapie auch als SelbstzahlerIn tragen, sollten Sie sich aus persönlichen Gründen dazu entscheiden. In dem Fall entfällt die Notwendigkeit einer Bewilligung durch Ihre Versicherung. Auch für gesetzlich Versicherte kann eine Behandlung auf Selbstzahler-Basis ein möglicher Weg sein, wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen ist.
Ich bin nicht Vertragspartnerin der gesetzlichen Krankenkassen, d.h., eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist leider nur in begründeten Einzelfällen möglich. Sollten Sie als gesetzlich Versicherte/r Interesse an einer Behandlung in meiner Praxis haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach der Möglichkeit einer Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren. Informationen dazu finden Sie auch in der Informationsbroschüre der deutschen Psychotherapeutenvereinigung DPtV:
https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Patienteninformationen/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf