Eine Übernahme der Behandlungskosten durch private Krankenversicherungen, die Beihilfestelle oder die Heilfürsorge ist grundsätzlich möglich. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, ob Psychotherapie generell im Leistungsumfang inbegriffen ist, wie viele Sitzungen pro Jahr erstattet werden und welche Formalitäten (Anträge, Vordrucke) für eine Bewilligung notwendig sind.

 

Auch mit vielen gesetzlichen Krankenkassen ist die Abrechnung einer Behandlung in meiner Praxis möglich. Zum Kostenerstattungsverfahren berate ich Sie gerne persönlich. Informationen dazu finden Sie auch in der Patienteninfo der Bundespsychotherapeutenkammer:

http://www2.ptk-hamburg.de/uploads/20170522_bptk_patienten_info_kostenerstattung.pdf?PHPSESSID=7d7e7e4615977e051f12b8f024374633

 

Sie können die Kosten der Therapie auch selbst tragen, z.B. wenn eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist, Sie den Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung planen. Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung GOP.